Kommanditgesellschaft

Eine Kommanditgesellschaft (abgekürzt KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und ein weiterer Gesellschafter nur beschränkt haftet (Kommanditist). Ist der Komplementär selbst eine beschränkt haftende Gesellschaft, so spricht man zum Beispiel von einer GmbH & Co. KG.

Vorteile der KG

  • Haftungsregime
  • Sehr schnelle Gründung
  • Weitgehende Vertragsfreiheit im Gesellschaftsvertrag
  • Weitgehende Vertragsfreiheit im Gesellschaftsvertrag
  • Hohe Entscheidungsfreiheit des geschäftsführenden Komplementärs
  • Steuerbelastung wie bei Einzelunternehmen
  • Verlustverrechnungen bis zur Höhe der Hafteinlage
  • Gewerbesteuerfreibetrag
  • Gegebenenfalls keine Publizitätspflichten

Nachteile der KG

  • Kompliziertes Recht zur KG
  • beschränkte Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeit oder gar keine Kontrollmöglichkeit des Kommanditisten

Hinweis: Vorrats-KG´s werden nur auf Nachfrage zur Verfügung gestellt