Prozessfinanzierung

Wir finanzieren außergerichtliche und gerichtliche Rechtsstreitigkeiten speziell auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts und des Steuerrechts. Wir kooperieren nur mit hochspezialisierten Fachanwälten auf diesen Gebieten. Diese Gesellschaftsrechtsprofis greifen auf viele Jahre erlebte Erfahrungen zum Beispiel bei Gesellschafterstreitigkeiten in GmbH, AG oder Personengesellschaften zurück.

Gesellschafterstreitigkeiten, also

der typische Gesellschafterstreit in der Gesellschafterversammlung wie

  • die Abberufung von Geschäftsführern aus wichtigem Grund,
  • die vorläufige Entziehung von Geschäftsführung und Vertretungsmacht des Geschäftsführers,
  • die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers aus wichtigem Grund,
  • der Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund, die Entscheidung über den Jahresabschluss, die Gewinnverteilung und Gewinnausschüttungen,
  • die Auskunfts- und Kontrollrechte des Gesellschafters,
  • Geschäftsführungsmaßnahmen (z.B. Investitionen, Finanzierungen, Erweiterung oder Einstellung eines Geschäftsbereichs),
  • das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft (z.B. durch Kündigung) oder die Auflösung,
  • eine Pattsituationen in einer Zwei-Personen-Gesellschaft,
  • lückenhafte, unsachgemäße oder unpassende Gesellschaftsverträge (z.B. keine Steuerregelung, Erbfolgeregelungen, Abfindungsklauseln) oder
  • die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer, dem Mitgesellschafter oder der Gesellschaft

sind insbesondere unsere Finanzierungsprojekte.

Wir finanzieren Rechtsstreite, die einen überwiegend erfolgreichen Abschluss gegenüber einem solventen Gegner versprechen. Eine Prüfung der Gewinnchancen erfolgt schon durch die von uns festgelegten Fachanwälte. Wir klopfen die Bonität des Gegners ab.

Wir finanzieren grundsätzlich die Rechtsanwaltskosten unseres Vertragspartners. Anfallende Gerichtskosten etc. und anfallende Kosten des Gegners finanziert unser Vertragspartner selbst. Wir akzeptieren mit den Fachanwälten vereinbarte Stundenhonorare.

Unsere Erfolgsbeteiligung trägt unserer Finanzierungsübernahme Rechnung. Wir erhalten grundsätzlich einen Betrag in Höhe von 125% der finanzierten Rechtsanwaltskosten. Schließt unser Vertragspartner beispielsweise mit einem Fachanwalt ein Stundenhonorar in Höhe von 300 Euro netto ab, so erhalten wir im Erfolgsfall eine Vergütung für die Prozessfinanzierung in Höhe von 75 Euro netto je aufgewendeter Rechtsanwaltsstunde.

Einzelheiten und andere Finanzierungsmodelle können wir gern besprechen.